§ 177 StGB · Strafmaß
Strafe für Vergewaltigung: Welches Strafmaß droht?
Sexualstraftaten, wie zum Beispiel der Tatbestand der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs, werden sehr hoch bestraft. Ein Anwalt für Sexualstrafrecht hilft dem (vermeintlichen) Täter dabei, ein gerechtes Strafmaß für die sexuelle Straftat zu erwirken oder sogar eine Freiheitsstrafe abzuwenden, falls der Vorwurf der Vergewaltigung des Opfers nicht gerechtfertigt ist.
Im folgenden Artikel lesen Sie, welche Strafe für Vergewaltigung angesetzt wird, ob eine Verjährung des Delikts möglich ist und wie Sie Rechtsbeistand erhalten, wenn Sie mit einem Tatvorwurf konfrontiert werden.
Strafrahmen nach § 177 StGB
- § 177 Abs. 6 (Vergewaltigung): Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren
- Schwere Fälle (§ 177 Abs. 7): Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren
- Besonders schwere Fälle (§ 177 Abs. 8): Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren
Vertraulich · unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit · Erstgespräch ca. eine Stunde

Anne Patsch · Fachanwältin für Strafrecht · Frankfurt & Mannheim · bundesweite Verteidigung
Strafe bei Vergewaltigung in Deutschland
In den Gesetzen eines jeweiligen Landes ist geregelt, welche Strafe einem Täter für welche unerlaubte Handlung droht. Die Strafe für Vergewaltigung als besonders schweren Fall des sexuellen Übergriffs sowie der sexuellen Nötigung ist in Deutschland im Strafgesetzbuch, dem StGB, geregelt. Die Tat einer Vergewaltigung liegt vor, wenn die Tatbestandsmerkmale nach § 177 Abs. 1-5 auch die Tatbestandsmerkmale des § 177 Abs. 6 StGB gegeben sind. Dazu gehören unter anderem die Drohung und das Anwenden von Gewalt des Täters gegenüber dem Opfer und eine schutzlose Situation des Opfers mit Gefahr für Körper und Leben. Liegen diese Merkmale für sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung vor, dann erfolgt eine Bestrafung der beschuldigten Person oder Personen nach § 177 Abs. 6 StGB.
Vergewaltigung: Strafe nach § 177 Abs. 6
Durch die Reform des Sexualstrafrechts, die 2016 neu eingeführt wurde, hat sich der § 177 StGB verschärft und die Strafbarkeitsschwelle für sexuelle Übergriffe ist gesunken. In Bezug auf die Strafe für Vergewaltigung bedeutet das: Vergewaltigungen als sexuelle Handlungen werden im Strafrecht mit mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Das Strafmaß ist dabei abhängig von der Schwere der Tat und kann je nach Umständen in schweren Fällen ausgeweitet werden.
Aufgrund der Gesetzesreform im Sexualstrafrecht ist bei der Strafe für Vergewaltigung nunmehr zu differenzieren. Der Tatvorwurf bezieht sich auf den Zeitraum ab dem 10.11.2016? Dann gilt:
§ 177 Abs. 1–3 StGB
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung sowie Vergewaltigung in Kombination mit § 177 Abs. 6).
§ 177 Abs. 4–5 StGB
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr – bei Gewalt, Bedrohung mit Leib- oder Lebensgefahr oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage.
§ 177 Abs. 6 StGB – Vergewaltigung
Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
§ 177 Abs. 7 StGB – Schwere Fälle
Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren – wenn der Täter eine Waffe führt, Widerstand verhindert oder das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
§ 177 Abs. 8 StGB – Besonders schwere Fälle
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren – wenn der Täter eine Waffe verwendet, das Opfer schwer misshandelt oder in Todesgefahr bringt.
§ 177 Abs. 9 StGB – Minder schwere Fälle
Abs. 1–2: drei Monate bis drei Jahre · Abs. 4–5: sechs Monate bis zehn Jahre · Abs. 7–8: ein Jahr bis zehn Jahre.
Vergewaltigung oder Sexuelle Nötigung vor dem 10.11.2016
Man wirft Ihnen Vergewaltigung oder Sexuelle Nötigung zu einem Zeitpunkt vor dem 10.11.2016 vor? Dann gilt:
§ 177 Abs. 1 – Sexuelle Nötigung
Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr.
§ 177 Abs. 2 – Vergewaltigung (schwere Fälle)
Freiheitsstrafe mindestens zwei Jahre.
§ 177 Abs. 3 – Waffen oder Werkzeuge
Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren beim Mitführen von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen.
§ 177 Abs. 4 – Besonders schwere Fälle
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, z. B. beim Verwenden einer Waffe oder wenn das Opfer in Todesgefahr gebracht wird.
§ 177 Abs. 5 – Minder schwere Fälle
Abs. 1: sechs Monate bis fünf Jahre. Abs. 3–4: ein Jahr bis zehn Jahre.
Versuchte Vergewaltigung
Auch Handlungen, die als Versuch einer Vergewaltigung gelten, sind Straftaten und werden bestraft.
Gegen Sie liegt eine Anzeige wegen (versuchter) Vergewaltigung oder sogar eine Vorladung wegen Vergewaltigung zur Polizei vor? Zögern Sie nicht, mit mir in Kontakt zu treten! Nur ein kompetenter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, einer ungerechten Strafe zu entgehen. In meiner Kanzlei vertrete ich ausschließlich Mandanten, die sich gegen Anschuldigungen im Sexualstrafrecht zur Wehr setzen. Opfervertretungen werden nicht übernommen.
Strafverbüßung des Täters bei Vergewaltigung
In einem Gerichtsverfahren wird nicht nur die Nichtschuld oder Schuld einer der Vergewaltigung beschuldigten Person festgestellt, sondern auch die Schuldfähigkeit des Täters. In Bezug auf die Strafe für eine Vergewaltigung bedeutet dies: Ist er schuldfähig, verbüßt er seine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.
Wiederholungstätern droht zudem die Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe, um besonders die Opfer der Taten – meist Frauen – zu schützen. An dieser Stelle sei kurz darauf hingewiesen, dass eine vorgetäuschte Vergewaltigung ebenfalls eine justiziable Straftat darstellt.

Bundesweit für Sie tätig
Ganz gleich, in welchem Bundesland oder welcher Stadt Sie einen Verteidiger suchen – sei es ein Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin, Anwalt für Sexualstrafrecht in München oder ein Anwalt für Sexualstrafrecht in Hamburg – meine Unterstützung ist Ihnen in ganz Deutschland an den verschiedenen Land- und Amtsgerichten sowie den JVAs sicher.
Wann wird der Strafbestand einer Vergewaltigung nach § 177 erfüllt?
Grundlegend gilt hinsichtlich der Strafe für eine Vergewaltigung: Die Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Sie liegt vor, wenn eine der in § 177 Abs. 1, 2 oder 5 StGB festgeschriebenen Straftaten mit dem Eindringen in den Körper des Opfers verbunden wird. Für das Vorliegen einer Vergewaltigung muss laut Gesetz zwingend der Beischlaf vollzogen werden. Dieser ist unter sexualstrafrechtlichen Gesichtspunkten bereits gegeben, wenn der Penis den Scheidenvorhof berührt. Ein vollständiges Eindringen in die Vagina ist für die Erfüllung des Tatbestandes nicht zwingend erforderlich. Darüber hinaus liegt gemäß Gesetz auch bei nicht einvernehmlichem Anal- oder Oralverkehr gegen den Willen des Opfers eine Vergewaltigung vor.
Die Strafe bei einer Vergewaltigung sieht zwei bis fünfzehn Jahre Freiheitsentzug vor. Des Weiteren ist für das Urteil von Belang, ob der Täter Waffen einsetzte und eine potenzielle Ansteckung mit einer Geschlechtskrankheit des Opfers möglich war. In diesem Fall darf das Strafmaß nicht unter fünf Jahren liegen.
Verwandte Straftaten sind:

Was hat sich mit der Verschärfung von § 177 geändert?
Am 7. Juli 2016 wurde im Bundestag eine Verschärfung des § 177 StGB beschlossen. Diese sieht vor, dass eine Tat auch dann als sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung geahndet wird, wenn sich der Täter über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt und etwa nach einem klaren „Nein“ nicht von ihm ablässt. (Siehe dazu auch den Blogartikel zur Änderung im Sexualstrafrecht!) Die Änderungen, die auch die Strafe für eine Vergewaltigung betreffen, traten am 10. November 2016.
Vorher wurden ausschließlich Fälle geahndet, die einen Täter zum Gegenstand haben, der das Opfer durch Gewalteinwirkung oder -androhung zu sexuellen Handlungen zwingt bzw. eine Situation ausnutzt, in der ihm das Opfer schutzlos ausgeliefert war.
Übrigens: Die Vergewaltigung in der Ehe gibt es in juristischer Hinsicht erst seit einem Bundestagsbeschluss vom 15. Mai 1997. Vorher wurde eine Vergewaltigung unter Eheleuten nicht als Verbrechen geahndet.
Ist eine Verjährung des Deliktes Vergewaltigung möglich?
Täter können der Strafe für eine Vergewaltigung prinzipiell entgehen, da eine Verjährung von Delikten im Zusammenhang mit schweren Sexualverbrechen möglich ist. Die Verjährungsfrist beträgt in Deutschland hierfür 20 Jahre. Allerdings beginnt diese Frist erst ab der Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers (§ 78b StGB). Nach dem 5. Juli 1997 begangene Vergewaltigungsdelikte verjähren frühestens ab dem 50. Geburtstag des Opfers.
Sie fürchten eine Strafe wegen Vergewaltigung?
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz als langjährige Anwältin im Sexualstrafrecht! Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten in Ihrer Situation und verteidige Ihre Interessen als Anwalt bei Vergewaltigung. Der Weg der Lösungsfindung im Gericht ist meist sehr schwer, vor allem bei Taten im Sexualstrafrecht. Werden Schuldfrage und die gerechte Strafe für eine Vergewaltigung gerichtlich verhandelt, stehen nicht selten die Aussagen von Opfer und Täter gegenüber, ohne dass weitere Zeugen zur Klärung des Tatbestands herangezogen werden können (die sog. Konstellation „Aussage gegen Aussage“). Insbesondere diese Konstellation setzt für eine erfolgreiche Strafverteidigung profunde Kenntnisse der Aussagepsychologie voraus. Denn zumeist glauben Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht leichter dem vermeintlichen Opfer; außerdem sind die von diesen gestellten Fragen häufig suggestiv und die Vernehmungsprotokolle unvollständig. Dies lässt sich einzig mit den Mitteln der Aussagepsychologie aufdecken und auf diesem Weg eine Verurteilung abwenden.
Meine profunden Kenntnisse auf diesem Gebiet habe ich mir im Laufe meiner Tätigkeiten als Fachanwältin für Strafrecht und speziell bei der Verteidigung im Sexualstrafrecht angeeignet. Profitieren Sie von meinem Wissen und meinen Erfahrungen und kontaktieren Sie mich als Strafverteidiger für Sexualstrafrecht für ein erstes Gespräch.

Von meiner Kanzlei in Frankfurt am Main aus verteidige ich Mandanten bundesweit im Sexualstrafrecht. Wenn Ihnen ein entsprechender Vorwurf gemacht wird, ist eine frühzeitige und durchdachte Verteidigung entscheidend.

★★★★★ 4,9 Sehr gut
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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.
Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus — dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.