Soforthilfe · Polizeiliche Vorladung

Vorladung als Beschuldigter

Erhielten Sie eine Vorladung mit dem Vorwurf „sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung“ oder „sexueller Missbrauch“?

Schon aufgrund des regelmäßig „unsanften“ Umgangs mit Beschuldigten einer Sexualstraftat seitens der Polizei, Suggestivfragen, Voreingenommenheit und höchst ausgeklügelter Vernehmungsmethoden und Fragetechniken ohne Fertigung eines Wortprotokolls sollten Sie der polizeilichen Vorladung nicht folgen!

Verständlicherweise möchten Sie sich äußern, und insbesondere bei absurden Falschbelastungen Ihre Sichtweise der Dinge korrigierend darlegen.

Indes können Sie bzw. wir für Sie nach erfolgter (!) Akteneinsicht immer noch tun. Machen Sie zumindest bis dahin von Ihrem umfassenden Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch! Gleiches gilt für Personen aus Ihrem persönlichen Nahbereich, denen unter Umständen auf Sie bezogen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht!

Fachanwältin seit 2008

Bundesweit tätig

4,9 · Sehr gut bewertet

Rechtsanwältin Anne Patsch lächelnd im Portrait, beiger Pullover

Anne Patsch

Fachanwältin für Strafrecht

Sofort erreichbar

Vertraulich · unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit · Erstgespräch ca. eine Stunde

Weitere Themen

Soforthilfe und Verhaltensregeln

Zu folgenden Themen habe ich weitere Hinweise für Sie zusammengestellt:

Anne Patsch sitzt am Schreibtisch und unterschreibt ein Dokument, im Hintergrund juristische Fachliteratur

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Sind Sie einer Sexualstraftat beschuldigt und zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei vorgeladen? Ist gegen Sie oder einen Angehörigen ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder Besitz kinderpornografischer Inhalte eingeleitet worden?

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. Ich unterstütze Sie bei den nächsten rechtlichen Schritten und biete Ihnen eine zielgerichtete, erfahrene und diskrete Verteidigung. Ich bin bundesweit tätig – ob in Hamburg, Berlin, Wiesbaden oder Stuttgart.

Hinweis zu diesem Text

Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus — dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.