Soforthilfe · Polizeiliche Befragung
Befragung als Zeuge
Machen Sie keine Angaben!
Vorwürfe wie sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung oder der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie sind gravierend. Gerade wenn sie aus der Luft gegriffen sind, neigen viele dazu, die Vorwürfe nicht ernst zu nehmen oder sie sofort richtigstellen zu wollen.
Welche Anschuldigungen auch immer erhoben werden und wie gerechtfertigt sie auch immer sind, lassen Sie sich in dieser Situation bitte auf keine Aussage ein. Mitunter entstehen dann aus bloßer Aufregung Antworten, die sie nicht im besten Licht erscheinen lassen. Nicht selten wird versucht, den vermeintlich Beschuldigten zu überrumpeln, indem man ihn in den frühen Morgenstunden oder am Arbeitsplatz aussucht.
Die Beweislage ist bei Sexualdelikten in der Regel eine subjektive Belastungsaussage des mutmaßlichen Opfers. Polizei und ermittelnde Beamte sind dann darauf angewiesen, weitere Beweise zu finden. Und dazu gehören auch Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten in Ihrer Aussage, die in dieser Situation leicht passieren. Die Polizei ist im übrigen dazu verpflichtet, auch spontane Äußerungen zu protokollieren. Sie muss aber eine Aussage nicht wörtlich, sondern nur inhaltlich wiedergeben. Es können so Fehlinterpretation und Missverständnisse entstehen, die später nur schwer auszuräumen sind.
Fachanwältin seit 2008
Bundesweit tätig

Anne Patsch
Fachanwältin für Strafrecht
Sofort erreichbar
Vertraulich · unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit · Erstgespräch ca. eine Stunde
Weitere Themen
Soforthilfe und Verhaltensregeln
Zu folgenden Themen habe ich weitere Hinweise für Sie zusammengestellt:
Vorladung als Beschuldigter
„Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten. Wie sollte ich am besten vorgehen?“
Untersuchungshaft
„Mein Mann, Freund oder ein Angehöriger sind in Untersuchungshaft. Wie gehe ich am besten vor?“
Strafbefehl
„Gegen mich wurde ein Strafbefehl erlassen. Was soll ich jetzt genau tun?“

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