Soforthilfe · Polizeiliche Befragung

Befragung als Zeuge

Machen Sie keine Angaben!

Vorwürfe wie sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung oder der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie sind gravierend. Gerade wenn sie aus der Luft gegriffen sind, neigen viele dazu, die Vorwürfe nicht ernst zu nehmen oder sie sofort richtigstellen zu wollen.

Welche Anschuldigungen auch immer erhoben werden und wie gerechtfertigt sie auch immer sind, lassen Sie sich in dieser Situation bitte auf keine Aussage ein. Mitunter entstehen dann aus bloßer Aufregung Antworten, die sie nicht im besten Licht erscheinen lassen. Nicht selten wird versucht, den vermeintlich Beschuldigten zu überrumpeln, indem man ihn in den frühen Morgenstunden oder am Arbeitsplatz aussucht.

Die Beweislage ist bei Sexualdelikten in der Regel eine subjektive Belastungsaussage des mutmaßlichen Opfers. Polizei und ermittelnde Beamte sind dann darauf angewiesen, weitere Beweise zu finden. Und dazu gehören auch Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten in Ihrer Aussage, die in dieser Situation leicht passieren. Die Polizei ist im übrigen dazu verpflichtet, auch spontane Äußerungen zu protokollieren. Sie muss aber eine Aussage nicht wörtlich, sondern nur inhaltlich wiedergeben. Es können so Fehlinterpretation und Missverständnisse entstehen, die später nur schwer auszuräumen sind.

Fachanwältin seit 2008

Bundesweit tätig

4,9 · Sehr gut bewertet

Rechtsanwältin Anne Patsch lächelnd im Portrait, beiger Pullover

Anne Patsch

Fachanwältin für Strafrecht

Sofort erreichbar

Vertraulich · unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit · Erstgespräch ca. eine Stunde

Weitere Themen

Soforthilfe und Verhaltensregeln

Zu folgenden Themen habe ich weitere Hinweise für Sie zusammengestellt:

Anne Patsch sitzt am Schreibtisch und unterschreibt ein Dokument, im Hintergrund juristische Fachliteratur

Anwalt für Sexualstrafrecht gesucht?

Kontaktieren Sie mich jetzt!

Sind Sie einer Sexualstraftat beschuldigt und zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei vorgeladen? Ist gegen Sie oder einen Angehörigen ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder Besitz kinderpornografischer Inhalte eingeleitet worden?

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. Ich unterstütze Sie bei den nächsten rechtlichen Schritten und biete Ihnen eine zielgerichtete, erfahrene und diskrete Verteidigung. Ich bin bundesweit tätig – ob in Hamburg, Berlin, Wiesbaden oder Stuttgart.