Soforthilfe · Verhaftung eines Angehörigen

Untersuchungshaft

Wurde Ihr Mann, Angehöriger oder Freund verhaftet? Wählen Sie in diesem Fall bitte meine Kanzleinummer 0621 33 58 356, außerhalb der Bürozeiten auch meine Notruf-Nummer 0172 950 7883, damit ihm und Ihnen umgehend helfen kann!

Ich werde dann umgehend versuchen, Kontakt mit ihm aufzunehmen und mich mit ihm über den weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere die Gründe seiner Verhaftung unter 4 Augen besprechen.

Die Polizei darf Ihren Angehörigen oder Freund maximal bis zum Ende des Folgetags seiner Verhaftung im Polizeigewahrsam festhalten. Beantragt die Staatsanwaltschaft darüber hinaus die Vollstreckung von Untersuchungshaft, muss hierüber der Haftrichter (Ermittlungsrichter) entscheiden. In diesem Fall würde die sog. Vorführung beim Haftrichter angeordnet. Zu diesem Termin begleite ich Ihren Angehörigen oder Freund und setze alles daran, dass der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird bzw. Ihr Angehöriger oder Freund möglichst bald – nach Haftprüfung oder Haftbeschwerde – aus der Untersuchungshaft entlassen wird.

Fachanwältin seit 2008

Bundesweit tätig

4,9 · Sehr gut bewertet

Rechtsanwältin Anne Patsch lächelnd im Portrait, beiger Pullover

Anne Patsch

Fachanwältin für Strafrecht

Sofort erreichbar

Vertraulich · unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit · Erstgespräch ca. eine Stunde

Weitere Themen

Soforthilfe und Verhaltensregeln

Zu folgenden Themen habe ich weitere Hinweise für Sie zusammengestellt:

Anne Patsch sitzt am Schreibtisch und unterschreibt ein Dokument, im Hintergrund juristische Fachliteratur

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Sind Sie einer Sexualstraftat beschuldigt und zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei vorgeladen? Ist gegen Sie oder einen Angehörigen ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder Besitz kinderpornografischer Inhalte eingeleitet worden?

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. Ich unterstütze Sie bei den nächsten rechtlichen Schritten und biete Ihnen eine zielgerichtete, erfahrene und diskrete Verteidigung. Ich bin bundesweit tätig – ob in Hamburg, Berlin, Wiesbaden oder Stuttgart.

Hinweis zu diesem Text

Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus — dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.